ThürSARS-CoV-2 & Hygieneplan
Frühwarnsystem hier auch als
.pdf-Datei verfügbar.
Hygieneplan
Hygieneplan der Staatlichen Regelschule ‘Im Werratal‘ Obermaßfeld
Der Hygieneplan ist auf Grundlage der Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom 30.08.2020 i.V. m. § 33 & § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wer darf die Schule nicht besuchen?
Es bestehen präventive Betretungsverbote für Personen (Personal, Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Externe):
- die positiv auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind, solange die Infektion andauert,
- mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung
- akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns,
- Atemnot oder
- Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten,
Bereitstellung von Hygieneartikeln
- Alle sanitären Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Warmlufttrocknern Der Zutritt zu den Sanitäreinrichtungen ist auf maximal 2 Personen durch ein Anzeigesystem beschränkt.
- Gut sichtbare Anleitungen zum richtigen Händewaschen sind in allen Klassenräumen und Sanitärräumen vorhanden.
- Für Mund-Nase-Bedeckung (MNB) hat jeder Anwesende selber zu sorgen.
Verhaltensregeln der SuS und Lehrkräfte auf dem Schulgelände
- Für alle im Schulgelände Anwesenden ist das Tragen der MNB im gesamten Schulgebäude verpflichtend.
Im Freien besteht keine Pflicht zum Tragen des MNB, solange die Abstandsregel gewahrt wird.
- Der Umgang mit den MNB wird den SUS in der Belehrung vermittelt.
- Die Einhaltung der Abstandsregel im gesamten Schulgelände ist Pflicht.
- Die Einhaltung der Maßnahmen zur persönlichen Hygiene ist verpflichtend.
Sicherstellung der Raumhygiene (Raum und Wegeplanung)
- Die Beschulung der SuS erfolgt in festen Gruppen, welchen Räumen zugeordnet sind.Eine verbindliche Sitzordnung wird im Klassenraum dokumentiert.
- Der vorgeschriebene Abstand von 1,50 m sollte nach Möglichkeit eingehalten werden.
- Es ist jederzeit für gut gelüftete Unterrichtsräume zu sorgen!
- Die Einbahnstraßenregelung in der Schule ist einzuhalten!
Hinweise zum Sportunterricht:
- Der Sportunterricht sollte auch weiterhin möglichst vorrangig im Freien stattfinden.
- Die Durchlüftung der Sporthalle wird regelmäßig durch weit geöffnete Fluchttüren sowie Fenster sichergestellt!
- Kontaktsportarten sind zu vermeiden!
- Bei der Durchführung des Sportunterrichts ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von wenigstens 1,50 m einzuhalten.
- Persönliche Hygienemaßnahmen, wie gründliches Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden beim Betreten und Verlassen der Sporthalle, ist gewährleistet.
- Geräte- und Flächenreinigung haben regelmäßig zu erfolgen!
- Die Nutzung einer MNB während sportlicher Aktivitäten ist nicht erforderlich.
Reinigungsplanung
Eine regelmäßige Reinigung in der Schule erfolgt entsprechend der geltenden DIN-Normen. Reinigungsarbeiten unterliegen einem gesondert angepassten Zyklus.
Sicherheitsbeauftragter Schulleiterin